Die Sorge um die sterbenden Mitchristen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der christlichen Gemeinde. In der Not des Sterbens dürfen sie nicht allein gelassen werden. Schon die bloße Anwesenheit nahestehender Menschen kann dem/der Sterbenden eine große Hilfe sein. Ihre Nähe und ihr Gebet werden das gläubige Vertrauen und die Hoffnung des/der Sterbenden auf Christus stärken. Auch wenn ein Sterbender/eine Sterbende bereits das Bewusstsein verloren hat, können diejenigen, die ihn/sie betend begleiten, aus den Worten der Schrift und aus dem Gebet Trost schöpfen und in ihrem Glauben gestärkt werden.
Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch das Sakrament der Krankensalbung wünschen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen. Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das österliche Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn Jesus Christus symbolisiert.
Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache.
Mit dem Pfarrer wird der Tag und Uhrzeit des Sterbegottesdienstes und des Begräbnisses festgelegt. Ebenso werden die Abende bekannt gegeben, an denen der Sterberosenkranz (vedlé) gebetet wird. Die Angehörigen, Nachbarn und Bekannten des/der Verstorbenen werden daran teilnehmen. Neben dem Sarg, der im Heimathaus oder in der Totenkapelle am Friedhof aufbewahrt wird, brennt ein Kerzenlicht. Ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Blumen schmücken den Sarg und versinnbilden das neue Leben der Auferstehung.
Es ist ein sinnvoller Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und den Teilnehmern des Beerdigungsgottesdienstes anzubieten. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und wird mit einem christlichen Symbol der Auferstehungshoffnung gekennzeichnet. Messintentionen, besonders am siebten und am dreißigsten Todestag, und dann zum Jahresgedenken laden zur Messfeier für die Verstorbenen ein.